Wettlauf gegen die Zeit: Kanalisierung wegen Prüfung der Automatenspiele in Gefahr?
Baustelle Spieleprüfung. Eine Liste mit Mängeln für die Spieleentwickler.
Der Behörden Spiegel, das unabhängige Portal für den Öffentlichen Dienst in Deutschland, hat am 14. Februar ein Online-Seminar veranstaltet. Zu den zentralen Themen der Veranstaltung gehörten die Verzögerungen bei den von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) durchgeführten Spieleprüfungen.
Der Deutsche Online Casinoverband (DOCV) sowie Vertreter der Branche hätten kritisiert, dass sie aufgrund der geringen Spieleauswahl ihren Kanalisierungsauftrag nicht erfüllen könnten. Besonders heftig sei die Kritik an der Vorgehensweise bei der Spieleprüfung. Dies sei der Hauptgrund der Verzögerung.
Zur Genehmigungsfähigkeit der Spiele
Volker Tittel, Referent für virtuelle Automatenspiele bei der GGL, bezog zur Kritik der Betreiber Stellung. Zu Tittels Aufgaben gehöre es zu überprüfen, ob die Spiele der zugelassenen Glücksspiel-Betreiber mit den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) konformgingen.
Die virtuellen Automatenspiele müssten bestimmte Kriterien erfüllen, um auf dem legalen Markt eine Betriebserlaubnis zu erhalten:
- Angabe der Gewinnwahrscheinlichkeit
- Obligatorische Hinweise auf die tatsächliche Wahrscheinlichkeitsverteilung beim Gambling-Feature
- Erläuterungen zu Symbolkombinationen auf den Gewinnlinien
- Anzeige von RTP und Höchstgewinnwahrscheinlichkeit
- In die Spiele integrierte Spielregeln und Gewinnpläne
- Angabe der Gewinne in Abhängigkeit vom Einsatz
- Währung: Nur Euro erlaubt
- Verbot des Worts „Casino“ in allen Kontexten
- Jackpot-Verbot
- Sprache: Deutsch
Stellungnahme der Glücksspielbehörde: Wettlauf gegen die Zeit
Derzeit müsse die Behörde noch rund 3.000 Spiele testen. Jeder Test dauere etwa eine halbe Stunde, so Tittel. Die Spieleprüfer befänden sich aktuell in einem Wettlauf gegen die Zeit, denn je weniger Spiele auf dem legalen Markt verfügbar seien, desto mehr gewinne der illegale an Attraktivität.
Tittel sagte weiter:
„Wir haben kein Interesse daran, Spiele abzulehnen. Aber unsere Entscheidungen sind vertretbar. Es ist die Pflicht der Behörde, jedes einzelne Spiel zu prüfen. Die Ermessensfrage spielt hierbei eine wichtige Rolle. Eine maschinelle Prüfung kann es nicht geben.“
Häufig handele es sich nur um Kleinigkeiten, die zur Ablehnung eines Spieletitels führten. Dazu könne beispielsweise eine unverständliche Spielebeschreibung gehören.
Erklärungen zu der Vorgehensweise der Behörde
Der GlüStV lasse keinen Interpretationsspielraum, so Tittel weiter. Die Behörde müsse die Überprüfung selbst durchführen. Eine Übergabe der Aufgaben an ein unabhängiges Prüflabor sei nicht möglich, antwortete der Referent der Behörde auf eine diesbezügliche Frage eines Branchen-Vertreters.
Ebenso sehe der Gesetzestext keine Form einer White-List für Spiele vor. Das bedeute, dass alle Spiele, die ein Anbieter einreiche, geprüft werden müssten. Hierbei sei es unerheblich, ob besagte Spieletitel zuvor bereits von einem anderen Anbieter eingereicht worden seien.
Auch eine Kontaktaufnahme mit den Spieleherstellern seitens der GGL sei nicht vorgesehen. Allerdings werde die Behörde nun trotzdem auf die Provider zugehen, um einige Aspekte zu klären.
Dies betreffe vor allem die Tatsache, dass die meisten Spiele nicht den vollumfänglichen gesetzlichen Anforderungen entsprächen. In den Zulassungen würden nun Fristen vermerkt, in denen alle Vorgaben erfüllt werden müssten.
Zudem werde den Glücksspielanbietern type: asset-hyperlink id: H506PuNxh8ExTxmAPNLln, in der die häufigsten Mängel beschrieben würden. Tittel hoffe, den Freigabeprozess auf diese Weise beschleunigen zu können.
überarbeitet am: Dienstag, 9. Mai 2023