Glücksspielbehörde schreibt Studie zu Glücksspielwerbung im Fernsehen und Internet aus
Europaweite Ausschreibung: Glücksspielbehörde der Länder plant Studie zu Glücksspielwerbung im Fernsehen und Internet.
Anlässlich der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV 2021) schreibt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) eine weitere Studie aus. Wie die Behörde in ihrer jüngsten Pressemitteilung bekannt gegeben hat, solle darin die Wirkung der Glücksspielwerbung im Fernsehen und Internet untersucht werden.
Untersuchung von Werbung, Sponsoring und werbender Berichterstattung
Die Studie mit dem Titel „Glücksspielwerbung im Fernsehen und im Internet im Spannungsfeld von Kanalisierung und Suchtprävention“ werde am heutigen Donnerstag auf der Plattform evergabe.de ausgeschrieben. Zuvor habe sich die GGL hierzu mit den 16 Bundesländern abgestimmt. Die Ausschreibung der Studie sei dieses Mal europaweit, wobei die Angebotsfrist auf den 14. September festgesetzt sei.
Im Fokus der Studie solle nicht nur die direkte Werbung über Fernsehen und Internet stehen, sondern auch das Sponsoring durch Glücksspielanbieter, Sonderwerbemaßnahmen wie Boni und Rabatte sowie die sogenannte „werbende Berichterstattung“. Dabei solle untersucht werden, inwieweit sich die verschiedenen Formen der Werbung auf Glücksspieler sowie Nicht-Glücksspieler auswirken.
Anreizwirkung und Kanalisierungseffekt
Betreffend die Nicht-Glücksspieler bzw. Personen, die sich bislang nicht für das Thema Glücksspiel interessieren, stehe die Frage im Raum, ob die Werbung eine „besondere” oder „kritische” Anreizwirkung ausübe. Gleiches müsse für die Gruppe der „vulnerablen Personen” eruiert werden.
Des Weiteren werde sich die Studie dem Thema Werbung im Kontext der Kanalisierung widmen. Es müsse untersucht werden, ob die in § 5 GlüStV 2021 aufgeführten Bestimmungen zur Glücksspielwerbung ausreichend sind, um Spieler mit Hilfe der Werbung für legale Angebote in den regulierten Markt zu lenken.
Wie können Spielerinnen und Spieler legale Angebote erkennen?
Eine möglichst hohe Kanalisierung der Spielinteressierten in den regulierten Markt ist eines der in § 1 GlüStV aufgeführten fünf gleichrangigen Ziele der neuen Glücksspielregulierung in Deutschland. Mit dem Glücksspielstaatsvertrag haben die 16 Bundesländer anerkannt, dass es einen „natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung” gibt, der in „geordnete und überwachte Bahnen” gelenkt werden muss.
Damit dies gelingt, müssen Spieler erkennen können, welche Angebote von der GGL reguliert werden und welche Anbieter und Produkte in Deutschland illegal sind. Seit Anfang Juli können die erlaubten Anbieter das offizielle „GGL Prüf- und Erlaubnissiegel“ der Behörde nutzen, um auf der eigenen Website darauf hinzuweisen, dass es sich um ein legales Produkt handelt.
Ob das Siegel dazu beitragen kann, das Kanalisierungsziel zu erreichen, wird künftig untersucht werden müssen. Dass Werbung für die regulierten Angebote in der Tat notwendig ist, um Spieler auf erlaubte Produkte aufmerksam zu machen, erkennt indes auch der Glücksspielstaatsvertrag an.
überarbeitet am: Donnerstag, 10. August 2023